Sonntag, 30. Dezember 2007

H&M wird Multichannel-Retailer und steigert die Umsätze um 17% zum Vorjahr


Nachdem der H&M-Online-Shop am 24. Juli 2007 in Deutschland gestartet ist (siehe früherer Beitrag: "Überraschungspremiere im H&M Online Shop"), lag gestern nun auch der erste H&M-Katalog in der Post:

Auf insgesamt 325 Seiten gibt es hier Modeartikel zu kaufen. Somit hat H&M in Deutschland das vertikale Geschäftsmodell weiterentwickelt und ist von einem reinen Stationäranbieter zu einem Multichannel-Händler geworden.

Damit steht H&M jetzt endgültig im direkten Wettbewerb mit OTTO, Quelle, Neckermann, Esprit & Co.


Doch während die klassischen Multichannel-Händler mit stagnierenden oder sinkenden Umsätzen zu kämpfen haben, hat H&M ein erfolgreiches Geschäftsjahr hinter sich gebracht.

Im Geschäftsjahr 2006/07 (vom 1. Dezember 2006 bis zum 30 November 2007) sind laut Pressemitteilung vom 17. Dezember 2007 die Umsätze um 17 % gestiegen. Dabei lag die Umsatzsteigerung in den bestehenden Filialen "nur" bei 5 %. Das restliche Wachstum ist also auf die Expansion bei den Filialen von 1.345 auf 1.522 sowie auf den Online-Handel zurückzuführen.
Im Vergleich zu den drei vorherigen Geschäftsjahren konnte H&M das Umsatzwachstum weiter steigern.

Mit dem Katalog, der für das gesamte Frühjahr 2008 gültig ist, wechselt H&M sein Sortiment nicht mehr ganz so schnell, wie bisher in den Filialen. Dafür ist das für viele Zielgruppen attraktive Sortiment jetzt in Deutschland überall und für jeden verfügbar.

Ich bin überzeugt, dass diese dynamische Weiterentwicklung von H&M auch im neuen Geschäftsjahr zu weiter steigenden Umsätzen führen wird.

Donnerstag, 6. Dezember 2007

Mach Deinen eigenen Shop - mit dem Storefront Widget von PayPal in 10 Minuten

Wie man gestern bei heise lesen konnte (Dank an Marc für den Hinweis), hat PayPal die Betaversion seines Shopping-Widgets "Storefront" veröffentlicht.



Mit diesem Widget kann man in 10 Minuten seinen eigenen Shop eröffnen und als Widget überall einbinden. Der Storefront-Wizard , bietet unterschiedliche Designmuster an. Mit wenigen Mausklicks lässt sich daraus ein einfacher Webshop mit den üblichen Elementen (Produktfotos, Beschreibungen, Einkaufswagen) zusammenstellen. Zur Bezahlung steht nur PayPal zur Verfügung, bislang sind US-Dollar die einzige mögliche Währung.

Storefront unterstützt TypePad oder lässt sich als HTML-Code, das ein Flash-Plugin nutzt, per Copy & Paste in beliebige Webseiten einbinden.

Damit wird die Entwicklung des E-Commerce zum Me-Commerce weiter unterstützt. So einfach war es noch nie, sich einen eigenen Shop zu bauen.
Oder wie TechCrunch schreibt: "I know when I first heard about Paypal’s Storefront Widget that my thoughts were: here we go, yet another widget offering, but this is impressive and quite unique in the marketplace."
Auch das virale Marketing wird unterstützt - Fans von den Produkten des Verkäufers können auf "Help sell these items" klicken und erhalten dann den Storefront HTML Code. Dieser liefert ein exaktes Ebenbild des Shops und alle Bestellungen und Zahlungen landen sicher beim Inhaber des Original-Widgets.

Überraschend ist für mich, dass PayPal damit in direkte Konkurrenz zu eBay tritt.

Zusätzliche Infos auch im PayPal-Blog.

Mittwoch, 31. Oktober 2007

Die „Online-Mode-Revolution“ - Übersicht und Update

Im Juli hatte ich über die neuesten Entwicklungen beim Online-Shopping von Fashion-Artikeln berichtet (Viele neue Dienste wollen das Online-Shopping für Fashion revolutionieren).

Wenn bis zur Mitte des Jahres „Mode online - abgesehen von den klassischen Versandhändlern - scheinbar noch keine große Bedeutung hatte“, ändert sich dies gerade rasant.
Laut der aktuellen Pressemitteilung des bvh vom 29.10.2007 ist der Onlineumsatz mit Bekleidung um 40% auf rund 4 Mrd. Euro gestiegen (gefunden via InternetHandel).In den letzten drei Monaten ist die „Online-Mode-Revolution“ ein ganzes Stück weiter gekommen, deshalb hier eine neue Übersicht über die vielen - z.T. neuen - interessanten Dienste und über die neuesten Entwicklungen.

Da Mode m.E. überwiegend nach emotionalen Kriterien gekauft wird, und vor allem gefallen und passen soll, gleicht der Einkauf von Bekleidung eher einem Schaufensterbummel, bei dem ich neue Trends und angesagte Marken entdecken will, welche auch in meiner Peer-Group Anerkennung finden sollen.
Es zeichnen sich mittlerweile deutliche Trends ab, mit denen speziell die Auswahl und der Einkauf von Mode-Artikeln online erleichtert werden soll:

- Inspiration und Beratung durch Listen und Styles von anderen Usern
- Inspiration durch Styles von „Stars“ und andere Opinion-Leaders
- Beratung bei der Zusammenstellung der Garderobe

Dienste die Inspiration und Beratung durch Listen / Styles bieten

Dieser Trend hat sich in den letzten Monaten am meisten verstärkt. Dabei lassen sich zwei „Ausbaustufen“ unterscheiden:
- User können Listen erstellen
- User können Styles „arrangieren“

Inspiration und Beratung durch Listen
Die einfacheren Social Shopping Dienste bieten dem User die Möglichkeit, Artikel aus einer Produkt-Datenbank oder aus einem beliebigen Online-Shop in eine Liste aufzunehmen. Üblicherweise können diese Listen dann von anderen Usern bewertet und kommentiert werden. Auch wenn sich das erst Mal trivial anhört, bietet dies dem User bei Mode schon einen großen Nutzen. Zum einen kann man anhand der Listen der User sowie deren Bewertungen relativ schnell User finden, die den gleichen Geschmack haben. Anhand der Listen dieser ausgewählten User findet man ebenfalls schnell Inspirationen für den nächsten Einkauf, ohne dass man sich selbst durch eine riesengroße Auswahl von Artikeln in unzähligen Shops wühlen muss.

Damit übernehmen diese Social Shopping Dienste mit ihren Usern als branchenfremde Marktakteure eine zentrale Funktion der traditionellen Wertschöpfungskette des Handels!

Diese und andere Auswirkungen des Ecommerce auf den Handel wurden übrigens schon 1997 von Prof. Dr. Sönke Albers und Dipl.-Kfm. Kay Peters in ihrem sehr lesenswerten Aufsatz „Die Wertschöpfungskette des Handels im Zeitalter des Electronic Commerce“ vorausgesagt, welcher damals nur offline in Marketing ZFP, Heft 2/1997, S. 69-80 erschienen ist. Immerhin findet man wenigstens eine Zusammenfassung der Thesen als Charts online.

Hier eine Auswahl der interessantesten Dienste:

stylehive
Stylehive ist eine moderne "Social Shopping Community", bei der sich Trendsetter die neusten Trends, Styles, Produkte und Shops (insbesondere für Mode) gegenseitig empfehlen.

StyleFeeder
Auch StyleFeeder ist eine "Social Shopping Community", in der man neue Modeprodukte und -styles entdecken und seinem eigenem StyleFeed hinzufügen kann.

ThisNext
Auch ThisNext bietet seinen Usern die Möglichkeit neue Produkte zu entdecken und diese anderen Usern zu empfehlen. Die Empfehlung nennt ThisNext "Shopcasting", d.h. der User kann seineProduktempfehlungen über Widgets auch auf seiner Website oder auf seinem Blog an andere Menschen "senden".

FavoriteThingz
FavoriteThingz aus dem Hause MyPickList konzentriert sich darauf, Empfehlungslisten des User per Widget aufseinem Blog, seiner Website etc. zur Verfügung zu stellen und dem User für erfolgreiche Empfehlungen eine Umsatzprovision zu zahlen.

Neu seit Juli hinzugekommen:

OSOYOU
OSOYOU ist ein auf Mode fokussierter britischer Social Shopping Dienst, bei dem der User ebenfalls Listen erstellen kann.

StyleMe
StyleMe ist als Facebook-Applikation ein Ableger von (YOU)STYLEME und erlaubt dort dem User Listen zusammenzustellen.

Eine genauere Unterscheidung dieser Dienste, die Inspiration durch Listen ermöglichen, findet sich in meinem älteren Beitrag zu OSOYOU.

smatch.com
smatch.com ist der erste deutsche Social Shopping Dienst, der einen Schwerpunkt auf Mode legt. Smatch wurde gerade in diesem Monat von Otto mit seiner Tochter shopping24 gestartet - weitere Infos im früheren Beitrag smatch Closed Beta offiziell gestartet mit erstem Widget.

Inspiration und Beratung durch Styles

Eine Stufe weiter gehen die Dienste, die dem User Inspiration durch Listen geben, die als Styles arrangiert werden können. D.h. der User kann zueinander passende Artikel auch visuell ansprechend darstellen, so dass andere schon einen guten Eindruck von einem kompletten Style / Outfit bekommen. Während die Listen der „einfacheren“ Dienste eine Sortimentsauswahl darstellen, lassen sich diese Styles mit einer komplett angezogenen „Schaufensterpuppe“ vergleichen. Man erhält zusätzlich aufeinander abgestimmte Artikel, die miteinander kombiniert werden können.

Hier eine Auswahl der interessantesten Dienste:

FashMatch
Bei FashMatch - dem ersten dieser Dienste - stehen die "Matches" des Users im Vordergrund. D.h. der User kombiniert ein Oberteil mit einem Unterteil, Schuhen und einem Accessoire und lässt diesen "Match" von anderen Usern bewerten. Mithilfe dieserusergenerierten Matches kann man sich bei Fashmatch auch nur ein Oberteil auswählen und sich dann die passenden anderen Teile der Garderobe anzeigen lassen. Weiter bietet FashMatch interessante Filter - so kann man z.B. Kleidung für "Meet the parents" auswählen. Insgesamt ein sehr innovatives Konzept.

Neu seit Juli hinzugekommen:

ShopStyle
Auch hier kann der User verschiedene Artikel zu einem „Look“ zusammenfügen und anderen präsentieren sowie diesen bewerten lassen.

Polyvore
Polyvore wird gerade besonders häufig in Blogs erwähnt. Dies aus meiner Sicht völlig zu recht, da Polyvore z.Zt. die beste Funktionalität und die beste Darstellung bietet. So war z.B. paulinepauline „begeistert, von der Möglichkeit, Klamotten in einer Darstellungsart zu kombinieren, wie man sie aus Modezeitschriften kennt“.

MyCloset
Schon lange angekündigt und jetzt online bietet auch MyCloset die Möglichkeit verschiedene Artikel zu arrangieren.

myStyle bei Quelle
Quelle ist bisher der erste mir bekannte deutsche Onlineshop, der es ermöglicht einen Style zu arrangieren und diesen bewerten zu lassen. Nachdem zuerst - wie Jochen Krisch berichtete (Quelle MyStyle - oder: Wer fürchtet sich vor der aktiven Kundin?) - diese Funktion nicht für den normalen User freigeschaltet war, ist dies mittlerweile möglich - allerdings „nur“ mit Quelle-Artikeln.

Alle Social Shopping Dienste, welche Inspiration und Beratung durch Listen und Styles von anderen Usern schaffen, bieten Widgets etc. an, um die eigenen Listen / Styles leicht in Blogs, Websites und Social Networks zu integrieren. Viele dieser Dienste haben darüber hinaus Facebook-Applikationen entwickelt. Einige dieser Dienste bieten dem User sogar eine Provision, wenn jemand aufgrund der Liste des Users diesen Artikel kauft.

Inspiration durch Styles von „Stars“ und andere Opinion-Leaders

Diese Dienste haben einen anderen Fokus. Hier geht es insbesondere um die Mode, die von Stars getragen wird.

Der User kann bei SeenON! und StarStyle herausfinden, welche Kleidungsstücke seine Stars in Filmen, TV-Shows, Musik-Videos etc. getragen haben und diese bestellen.Bei glimpse kann man einzelne Outfits von Promis sehen und diese oder den entsprechenden Style in unterschiedlichen Ausführungen kaufen.

Beratung bei der Zusammenstellung der Garderobe

Bei diesen Diensten kann der User unterschiedliche Outfits / Kombinationen auf die Plattform stellen und diese von den anderen Usern bewerten lassen.
mydrobe mydrobe lässt die eigene Garderobe durch andere User bewerten. Dies hat auch dem Gründer Kevin McCormick per dresskevin geholfen seine Garderobe zusammenzustellen.(YOU)STYLEME (YOU) STYLEME ist eine modernere, Web 2.0-igere Variante von mydrobe und bietet dem User neben der Outfit-Beratung auch andere Style advices.

Weitere neue Modedienste

StylePath
StyleShake
Share your look
stylemob
fashionwalker


Neues Zwischenfazit:

Beim Onlineshopping für Mode bewegt sich viel. Nachdem erste neue Konzepte vielfältige Ansätze gebracht haben, um den Online-Modemarkt zu befruchten oder gar zu revolutionieren, zeichnen sich jetzt schon klare Trends ab, wo die Entwicklung hin gehen kann.Und wo dies zuerst überwiegend in den USA passiert ist, gibt es jetzt mit smatch.com auch einen ersten deutschen Social Shopping Dienst.
Ich bin überzeugt, dass diese Dynamik anhält.
Im Modemarkt wird es demnächst bestimmt dazu führen, dass stationäre Händler noch stärker als bisher Umsatzanteile an neue Online-Wettbewerber verlieren.

Dienstag, 30. Oktober 2007

Zitat: „Die Welt fängt im Menschen an.“ (Franz Werfel)

Und nach meinem Urlaub auch mal wieder ein paar schöne Zitate:

„Die Welt fängt im Menschen an.“ von Franz Werfel gefällt mir gut.

Dazu passt:
„Jeder ist berufen, etwas in der Welt zur Vollendung zu bringen.“
(Martin Buber)

Und ebenfalls passend:
„Wer den Himmel nicht in sich selber trägt, der sucht ihn vergebens im ganzen Weltall.“
Otto Ludwig

Gutes Fehlermanagement im H&M-Online-Shop

Wie ich im letzten Monat berichtete (Super Angebot: Hemd für 1,- € bei H&M online oder nur ein Fehler im Shop?), hatte H&M im Online-Shop ein Hemd für 1,- € im Angebot.


Wie sich inzwischen herausstellte, war dies ein Fehler, mit dem H&M sehr professionell umgegangen ist.

Zwischendurch erhielt ich folgende Email:

Sehr geehrte/r Kunde/in,

wir von H&M legen sehr viel Wert darauf, unseren Kunden Mode und Qualität zum besten Preis anzubieten. Leider ist uns bei der Preisauszeichnung des von Ihnen bestellten Hemdes ein Fehler unterlaufen und somit wurde der Artikel zeitweilig zu einem Preis von einem Euro im Internet angeboten.
Wir haben unverzüglich eine Preiskorrektur vorgenommen.
Selbstverständlich wurden alle zu diesem Zeitpunkt bestellten Hemden mit einem Preis von einem Euro berechnet. Darüber hinaus müssen wir für eine erneute Bestellung des Artikels jedoch den korrekten, im H&M Online-Shop veröffentlichten Preis von 24,90 Euro berechnen. Danke für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
H&M Kundenservice

Ein paar später erhielt ich dann die beiden bestellten Hemden, welche mit jeweils 1,- € berechnet wurden.

Für mich ein professionelles Umgehen mit Fehlern, welches bestimmt zur Steigerung der Kundenbindung beitragen wird.

Samstag, 6. Oktober 2007

smatch Closed Beta offiziell gestartet mit erstem Widget

Bei smatch.com ist jetzt die Closed Beta offiziell gestartet - gestern gingen die Emails mit den Account-Daten an die rd. 600 angemeldeten Beta-User.

An dieser Stelle herzlichen Glückwunsch an das smatch-Team sowie an freiheit.com und brink & martens zum gelungenen Start.




Insgesamt ist alles wie geplant gelungen und macht schon einen guten Eindruck.

Demnächst gibt es noch weitere grundlegene Features (insbesondere im Community-Bereich), die ersten in den nächsten Tagen fertig werden und dann Schritt für Schritt ergänzt werden.

Natürlich gibt es auch noch einige Bugs, die so schnell wie möglich behoben werden.
Auch werden so schnell wie möglich weitere Shops integriert, damit die smatch-User auch wirklich alle interessanten Produkte aus den Bereichen Fashion, Wohnen und Lifestyle auf smatch finden können. Da smatch hierfür zusammen mit freiheit.com eine eigene Datenbank entwickelt hat, ist dies natürlich aufwendiger, als wenn man auf eine der vorhanden Artikeldatenbanken zurückgegriffen hätte.


Hier eine Übersicht der aktuell beinhalteten Artikel:



Auch das erste Widget funtioniert:






Um nach dem Klick auf eins der Produkte dieses auf smatch zu sehen, benötigt man allerdings einen Beta-Account.

Folgende erste ausführlichere Berichte gab es zu smatch:

Dienstag, 2. Oktober 2007

Viel neues im Ecommerce-Land

Jetzt auch offiziell: Relaunch von otto.de mit zusätzlichen 2,5 Millionen Büchern, CDs und DVDs von Libri.
Wie bereits vorgestern berichtet (Otto gibt Gas - Relaunch von otto.de inkl. Medien / Start der Social Shopping Plattform für Mode, Lifestyle und Wohnen smatch.com), gab es jetzt auch die offiziellen Pressemitteilungen:
01.10.2007: Neuer Auftritt für den Webshop
01.10.2007: OTTO erweitert seine One-Stop-Shopping-Plattform um das komplette Mediensortiment von Libri.de

Zusätzlich steht der Start der Social Shopping Plattform smatch.com von Ottos Tochter shopping24 an.

Weiter gab es gestern den Start von mybuy von Arcandor (KarstadtQuelle) und Axel Springer.

Hierzu haben u.a. berichtet:
Der e-commerce-blog: Karstadt und Springer launchen myby
Deutsche Startups: myby öffnet die Tore
Exciting Commerce: pick!t today: Myby legt los
e-driven: myby gelauncht

Doch das war noch nicht alles in dieser Woche - Amazon hat in Amerika ebenfalls einen Relaunch gemacht.

Hierzu haben u.a. berichtet:
Der e-commerce-blog: Amazon.com in neuem Gewand und netten Funktionen
Public-beta: Alles neu bei OTTO.de und amazon.com

Also insgesamt eine ereignisreiche Woche im Ecommerce-Land.

Zusammen mit den vielen neuen deutschen Start-Ups (u.a. 40 deutsche Web 2.0 Start-Ups kurz vor dem Start) und dem deutschen Online-Start des Stationärhändlers H&M Überraschungspremiere im H&M Online Shop) gehe ich davon aus, dass die Bedeutung des Ecommerce im deutschen Handel noch rasanter steigen wird, als in den vergangenen Monaten (E-Commerce hat erstmals den größten Umsatzanteil am gesamten Distanzhandelsmarkt).

Ich bin überzeugt, dass diese Dynamik anhält.

Neben dem Modemarkt (Viele neue Dienste wollen das Online-Shopping für Fashion revolutionieren) werden demnächst bestimmt noch andere bisher eher online-resistente Märkte Umsatzanteile an neue Wettbewerber verlieren.
Ich würde z.B. auf den Markt für Uhren & Schmuck tippen.

Sonntag, 30. September 2007

Otto gibt Gas - Relaunch von otto.de inkl. Medien / Start der Social Shopping Plattform für Mode, Lifestyle und Wohnen smatch.com

Bei Otto passiert gerade einiges.

Mittlerweile hat der Relaunch von otto.de stattgefunden.

Reviews zu dem Relaunch gibt es im Design Tagebuch von Achim Schaffrinna und bei
Konsensmilch von Inga Stephan.


Neben dem ansprechenderen Layout finde ich besonders bemerkenswert, das Otto jetzt auch das Sortiment von Libri.de eingebunden hat.
Mit Büchern, CDs und DVDs ist Otto jetzt mittlerweile ein wirklich großer Online-Marktplatz geworden.
Gerade durch die Mediensortimente dürfte jetzt jedem klar sein, das der Online-Shop von Otto ein wesentlich (!) größeres Sortiment, als der Katalog bietet. Das wird wahrscheinlich den Online-Anteil der Umsätze noch ein Mal steigern.

Zusätzlich startet Otto mit seiner Tochter shopping24 jetzt mit smatch.com eine neuartige Social Shopping Plattform für Mode, Lifestyle und Wohnen.

Wie Jochen Krisch schon berichtete "Smatch ist derzeit weltweit einzigartig: Zum einen zielt die Shoppingplattform ausschließlich auf das Mode- und Lifestylesegment, zum anderen paart sie dabei sortimentsspezifische Wahl- und Vergleichskomponenten mit Social Shopping Elementen" (Smatch.com: Wie Otto den Modeverkauf revolutionieren will).

Diese Meinung teile ich - ich bin sehr gespannt auf den Launch und auf das Feedback.

Bisher gibt es zwar schon einige interessante Dienste, welche das Online-Shopping für Fashion revolutionieren wollen, doch keinen davon in Deutschland (siehe früherer Beitrag: Viele neue Dienste wollen das Online-Shopping für Fashion revolutionieren).



Mehr zu smatch.com demnächst hier und im Blog von smatch.com.


P.S.: Um keine Unklarheiten aufkommen zu lassen: Ich habe an smatch.com mitgearbeitet. Dieser Beitrag ist für mich keine Werbung, sondern ich finde das Konzept tatsächlich sehr gelungen.

Montag, 17. September 2007

Super Angebot: Hemd für 1,- € bei H&M online oder nur ein Fehler im Shop?

Nachdem der H&M-Online-Shop am 24. Juli 2007 in Deutschland gestartet ist (siehe früherer Beitrag: "Überraschungspremiere im H&M Online Shop") erhalte ich mehrfach in der Woche Emails mit Sonderangeboten, habe aber bisher noch nichts gekauft.

Heute habe ich auf der Website bei H&M unter "Neuheiten" allerdings ein super Angebot gefunden:

Ein Hemd für 1,-€:

Fragt sich, ob das nun ein super Angebot oder ein Fehler ist?
Da es mir gefällt, habe ich es mal bestellt - mal sehen, was passiert.

P.S.: Da der Mindestbestellwert (nach Abzug eventueller Rabatte) 19,- € beträgt, habe ich noch einen weiteren Artikel bestellt. Also vielleicht auch eine besonders ausgetrickste Marketingvariante.

Update vom 26.9.: Inzwischen kostet das Hemd 24,90 € - mal sehen, wie H&M mit den bisherigen Bestellungen umgeht.

Samstag, 8. September 2007

OSOYOU - neuer Social Shopping Dienst für Mode online

Nachdem bereits viele Shopping Services zum Thema Mode gestartet sind (siehe auch früherer Beitrag: "Viele neue Dienste wollen das Online-Shopping für Fashion revolutionieren"), ist jetzt auch der lange angekündigte britische Dienst OSOYOU mit der Beta online gegangen.

Wie bereits bei Exciting Commerce ("Osoyou: Britische Shopping Community für Mode legt los") beschrieben, handelt es sich hier ebenfalls um einen Social Shopping Dienst mit einem ausschließlichen Schwerpunkt auf den Bereich Mode.

Ähnlich wie bei this next, stylehive und StyleFeeder kann der User hier verschiedene Listen mit Artikeln aus unterschiedlichen Online-Shops erstellen und diese bewerten, kommentieren und mit anderen Usern teilen.

Der Vorteil von this next, stylehive und StyleFeeder ist, dass diese bereits Widgets anbieten, um die eigenen Listen leicht in Blogs, Websites und Social Networks zu integrieren. StyleFeeder hat sogar ein beliebtes Facebook-Widget.

Auch wenn OSOYOU auf dem ersten Blick vielleicht überladen wirkt, bietet es aber im Vergleich zu den anderen genannten Diensten einen entscheidenen Vorteil:

Für das erstellen einer eigenen Liste bieten alle Dienste Browser-Add-Ons an, welche das Sammeln von Produkten auf beliebigen Webseiten erleichtern sollen.

Hier bietet OSOYOU das Tool mit der besten Performance - so gelang es mir in einem Test schnell und einfach Produkte von Globetrotter, Yoox, Mexx, Quelle, eBay und Manufaktum hinzuzufügen. Bei Artikel von Otto und dem Frontlineshop scheiterte das Tool allerdings.

Auch die Darstellung der selbsterstellten Listen gefällt mir bei OSOYOU am besten:


Zum Vergleich die Listenbeispiele bei den anderen drei Social Shopping Diensten:



Wenn es OSOYOU demnächst gelingt attraktive Widgets anzubieten, dann haben sie aus meiner Sicht eine gute Chance sich in diesem Markt zu positionieren.

Bei allen diesen Social Shopping Diensten bleibt die Frage, welchen relevanten Nutzen der User davon hat?
U. a. bieten mir diese Dienste eine hilfreiche Vorselektion interessanter Produkte. Dies ist nicht zu unterschätzen, da gerade im Modebereich der Online-Markt sehr unübersichtlich ist. Die bisherigen Produkt- und Preissuchmaschinen in Deutschland haben andere Sortimentsschwerpunkte und helfen dem User nicht viel bei der Suche nach interessanten Modeartikeln.
Der Weg über normale Suchmaschinen liefert eine Menge unnützer Links, so dass es schon schwierig ist herauszufinden, welcher Shop überhaupt einen von mir favorisierten Artikel der Marke XY führt (aus diesem Grund habe ich eine eigene Google Custom Search Engine erstellt für die Suche nur in deutschen Modeshops - zu finden in dem Beitrag "Suche selbst gemacht (II): Suche in den deutschen Top-100 Blogs").

Ansonsten zeigt allerdings Fashmatch, dass im Bereich Mode noch viel mehr sinnvolle Hilfestellungen für den User möglich sind, die den Nutzen deutlich steigern können.
So kann man bei Fashmatch eigene "Matches" (Kombinationen von z.B. Shirt, Hose und Schuhen) erstellen, sehen, wie diese Kombination aussieht und diese von anderen Usern bewerten lassen. Weiter bietet Fashmatch eine interessante zusätzliche Einsortierung der Artikel nach Trageanlass (z.B. "Meet the parents").

Somit bieten sich noch einige Chancen, um weitere relevante Online-Konzepte für den Modebereich zu schaffen.

Es bleibt beim bisherigen Zwischenfazit:

Beim Onlineshopping für Mode bewegt sich was. Diese vielen neuen Konzepte bringen vielfältige Ansätze, um den Online-Modemarkt zu befruchten oder gar zu revolutionieren.Bisher überwiegend in den USA, aber auch der deutsche Markt wird über kurz oder lang davon beeinflusst werden.


Nachtrag vom 6. Dezember 2007:

Hier noch beispielhaft die Widgets von this next, stylehive und StyleFeeder. Gleichzeitig eine gute Gelegenheit um Werbung für eine junge Designerin zumachen, die ich sehr schätze. Brigitte Lausberg hatte die Idee Dessous-Täschchen zu entwerfen und diese selbst herzustellen.



StyleFeeder


Mittwoch, 29. August 2007

Suche selbst gemacht (III): Anleitung zur Erstellung einer Google Custom Search Engine sowie zur Einbindung einer AJAX-Suche für Blogger

Jetzt voerst der letzte Beitrag zu den Möglichkeiten mit den Google Custom Search Engines.
Im Gespräch mit einigen Bloggern hat sich gezeigt, das diese denken es wäre schwierig eine solche eigene Custom Search Engine aufzusetzen.

Deswegen hier noch zwei kleine Anleitungen.

Anleitung für das Einrichten einer Google Custom Search Engine in vier einfachen Schritten (als PDF). Dies am Beispiel der Suche über die Top-100 Blogs (die meistverlinkten deutschsprachigen Blogs).

Vorschau:

Und hier eine Anleitung für die Integration einer AJAX-Blogsuche für Blogger (blogspot) - ebenfalls als PDF. Hinweise für die Integration der AJAX-Suche in andere Blogs, findet sich im ersten Artikel (s. u.).



Bisherige Artikel zum Thema:


Suche selbst gemacht (II): Suche in den deutschen Top-100 Blogs

Vor einigen Tagen habe ich über einige Neuerungen bei den Google Custom Search Engines (CSEs) berichtet und darüber wie man eine AJAX Blogsuche mit der AJAX Search API realisieren kann.

Die Google Custom Search Engines eignen sich auch sehr gut, um endlich den Spam aus den Suchergebnissen herauszukriegen.

Mit wenigen Klicks ist eine eigene Suche konfiguriert, welche nur in den vorgegeben Seiten sucht. Man kann darüberhinaus noch bis zu 100 anderen Personen die Rechte zur Ergänzung dieser Suche einräumen.

Hier Beispiele für nützliche Custom Search Engines (finden sich auch in der rechten Sidebar):

Suche in den deutschen Top-100 Blogs:
(Basierend auf den Deutschen Blogcharts vom 29.8.2007)
Hiermit lassen sich die meistverlinkten deutschsprachigen Blogs durchsuchen.




Suche in meiner Blogroll:




Suche nur in deutschen Modeshops:
Nutze ich selbst, um z. B. zu sehen, welcher Shop einen bestimmten Artikel im Angebot hat.





Interessant ist auch, dass sich diese Custom Search Engines noch weiter anpassen lassen. So lässt sich z. B. die Suchergebnisseite auch in eine eigene HTML-Seite einbinden. Ein Beispiel für eine angepasste Suchergebnisseite findet man bei den Suchen auf meiner Website.

Wie einfach es ist, sich eine eigene Custom Search Engine einzurichten, darüber werde ich in Kürze berichten.

Dienstag, 28. August 2007

40 deutsche Web 2.0 Start-Ups kurz vor dem Start

Auf dem englischsprachigen Blog blognation Germany hat Markus Spath von hackr.de eine Liste von 40 neuen Start-Ups veröffentlicht (gefunden via zweinull.cc).

"Following our listmaking tradition (see the 50 most popular sites from Germany and German startups and twitter) here is a list of the most anticipated sites – sites in stealth mode, in private beta or requiring some sort of invitation to get in – from Germany. The popularity is based on the current number of bookmarks at del.icio.us." schreibt Markus Spath.

Dabei sind neue Social Networks - u.a. diese:

Weiter gibt es einiges zum Thema Microblogging (Mambler und brabblr). Auch eine neue Blogsuche (blogato / Blog) und ein Identitäts Management System (Yuntoo) gehen bald Online.

In Richtung Ecommerce gehen - so wie man das jetzt schon beurteilen kann - gerade mal acht von den 40 Konzepten:

Auch wenn leider wenig Ecommerce Start-Ups dabei sind, zeigt sich, wie dynamisch selbst in Deutschland der Online-Markt zur Zeit ist.

„Dem Wagemutigen hilft das Glück, der Faule steht sich selbst im Weg.“
(Seneca)

Allen Teams wünsche ich in diesem Sinne viel Glück & Erfolg.

Donnerstag, 23. August 2007

Suche selbst gemacht (I): AJAX -Suche im Blog mit Google Custom Search Engines

Erst gestern bin ich darauf gestoßen, dass Google seine Custom Search Engines (CSEs) (füher Google Co-op) um eine AJAX Search API und um neue Funktionen erweitert hat (gefunden via Google Custom Search Blog).
Die neue Funktion "New! Automatically generate a search engine based on the links on your website or blogroll with Custom Search on the fly" bietet ganz neue Möglichkeiten.
Mit wenigen Klicks lässt sich eine eigene Suche zu erstellen, welche den eigenen Blog (oder eine andere beliebige Website) durchsucht. Neu dabei ist, dass bei der Suche auch alle Links, die auf dem Blog zu finden sind, mit berücksichtigt werden können.

In der Verbindung mit der AJAX Search API bekommt man so für den Blog eine „schicke“ Suche. Zum Ausprobieren des Look & Feel einfach meine Blogsuche rechts oben in der Sidebar ausprobieren.

Aber mit den Google Custom Search Engines lassen sich noch weitere interessante Dinge machen. Wer hat sich noch nicht darüber geärgert, dass in den Suchergebnissen von Google immer mehr Spam auftaucht? Mit einer oder mehreren eigenen Suchen lässt sich dies Problem relativ schnell beheben. Mehr dazu demnächst hier.

Hier noch ein paar (noch) technischere Details zur Blogsuche mit der AJAX Search API:

  • Die Einbindung in Blogs, die bei Blogger.com gehostet sind ist erfolgt ganz simpel über hinzufügen eines Widgets / „Seitenelements“ (gefunden via „blog for Blogger in draft“).
    Vorher auf der Website „Blogger in draft“ mit dem Blogger-Account anmelden, schon geht´s. Für weitere Anpassungen gibt es hier noch ein paar Tipps.
  • Für alle anderen Blogger gibt es noch kein Widget, doch lässt sich die AJAX-Suche ebenso realisieren. Weitere Informationen gibt auf dem Blog der Google Ajax Search API-Entwickler.

Mittwoch, 15. August 2007

Slifter: Lokal Einkaufen über Handy und Internet

GPShopper und der drittgrößte amerikanische Mobilfunkanbieter Sprint haben den neuen mobilen Shoppingservice Slifter für die USA gelauncht (gefunden via dem Blog von letsbuyit.com).

Slifter ist der erste Dienst der die GPS-Navigation von GPS-fähigen Handys nutzt, um den Handy-Besitzer auf dem kürzesten Weg zum gewünschten Produkt führen. Die Suche wird mit einem Suchbegriff gestartet. Handy-User ohne GPS-fähigem Handy geben zusätzlich die Postleitzahl ein. Slifter liefert dann verfügbare Preise und Entfernung der lokalen Shops aufs Handy. Sobald der Handy-User einen Shop ausgewählt hat, navigiert Slifter zum gewünschten Geschäft - entweder per GPS-Navigation oder per Anzeigen einer Karte.
Weiter kann der Handy-User sich auch ein Produktbild des gesuchten Artikels anzeigen lassen.

Slifter hat nach eigenen Angaben über 85 Millionen Produkte von über 30.000 Shops in der Datenbank.

Laut Spiegel.de gilt Slifter „in Branchenkreisen als wichtiger Praxistest, vor allem weil der Service auf Spezialisierung verzichtet.“ (Quelle: Spiegel.de - Das Handy als Konsum-Zeigefinger).

Etwas weniger komfortabel gibt es einen ähnlichen Dienst auch bei Google Product Search for Mobile.


Mich überrascht, dass zwei vielversprechende Ansätze, die in 2005 online waren, wieder von der Bildfläche verschwunden sind. Sowohl Google als auch Amazons Suchmaschine A9 hatten bereits lokale Produkte und / oder Shops in ihre Suchmaschinen integriert:


Eine Suchfunktion für lokale Produkte und Preise wäre ja eine nutzvolle Ergänzung für Preissuchmaschinen. Doch der Aufwand für die Integration lokaler Shops dürfte immens hoch sein. Vielleicht wird das demnächst mit den RFID-Chips einfacher zu handeln sein.

P.S.:
Über den Blog von letsbuyit.com bin ich auch darauf gestoßen, dass die Wiedereröffnung des Ecommerce-Urgesteins letsbuyit.com im Herbst 2007 geplant ist. Zur Zeit wird an „einer brandneuen und innovativen Einkaufswebseite“ gearbeitet - ich bin gespannt.

Samstag, 11. August 2007

Kampf um die Startseite - Netvibes (jetzt mit Facebook-Widget)

Nach meinem Urlaub jetzt zuerst mal einen Artikel über den aktuellen Kampf um den Logenplatz im Internet - die Startseite des Users.

In der letzten Zeit wurde viel über die „revolutionären“ Veränderungen bei Facebook geschrieben.
Eine gute Übersicht findet sich z.B. bei Exciting Commerce:
Facebook erfindet das Internet neu. So what?
Das Web im Facebook-Fieber (2) - Facebook als Testfeld

Facebook entwickelt sich gerade extrem schnell von einem sozialen Netzwerk für Studenten zu einer „offenen“ Plattform. So kann jedes Unternehmen für die "eigenen" Internetnutzer Anwendungen entwickeln und diese in Facebook integrieren.
Jetzt wagt Facebook sogar einen noch radikaleren Schritt - Kernfunktionalitäten von Facebook werden für User und Developer freigegeben (gefunden via Basic Thinking: „Facebook wird radikal“).

Diese Entwicklungen und die umfangreiche Diskussion darüber zeigen aufs Neue, welche immense Bedeutung der Trend zur Öffnung von Internet-Diensten und -Services sowie zur Mitbestimmung durch User und Community bekommen hat.

Doch zurück zum Logenplatz im Internet - der Startseite des Users.
Für meine persönliche Startseite benötige ich einen Dienst, bei dem ich idealerweise

  • alles auf einen Blick habe, was für mich online wichtig ist und
  • Aufteilung, Layout etc. völlig frei definieren kann.

Obwohl ich diese Bedürfnisse schon seit vielen Jahren habe, gab es bisher keinen Dienst, der diese befriedigen konnte. Angefangen mit MyYahoo Ende der 90er über iGoogle und andere, gab es keinen Dienst, der nach meinen Bedürfnissen anzupassen war. Auch Facebook ist dafür (noch?) nicht geeignet. Um Facebook als Startseite ins Internet zu verwenden, müsste ich noch mehr völlig frei anpassen können. Schon die Begrenzung des Layouts auf eine Breite von 1024 Pixel ist für mich ein No-Go, da damit viel Platz auf dem Breitbildmonitor verschenkt wird.

Anders das in 2005 in Frankreich gelaunchte Start-Up Netvibes. Hier lässt sich so gut wie alles an den eigenen Geschmack anpassen. Hier ein Beispiel dafür, was Netvibes bieten kann:



Neben der Einbindung beliebiger RSS-Feeds bietet das „Ecosystem“ von Netvibes über 1.000 Widgets - seit kurzem inklusive einem Facebook-Widget. Man kann Email-, Messenger-, flickr-, youtube- und sonstige Accounts im Überblick behalten. Zusätzlich bietet das Layout sehr viele Anpassungsmöglichkeiten.

Auch hier geht die Öffnung weiter - Netvibes erlaubt anderen Unternehmen eigene Netvibes-Seiten (hier Universen genannt) zu erstellen, diese mit dem eigenen Brand zu versehen und den „eigenen“ Usern zur Verfügung zu stellen. Diese Funktion soll demnächst allen Usern von Netvibes zur Verfügung stehen.

Insgesamt betrachtet ist Netvibes somit für mich der (bisherige) Gewinner im Kampf um den Logenplatz im Internet.

Weitere vergleichende Artikel finden sich z.B. im Read/WriteWeb:
Who Can Compete with Facebook?
Platform Wars: Netvibes Launches Facebook Widget

Dienstag, 24. Juli 2007

Überraschungspremiere im H&M Online Shop



Habe gerade noch meinen Spam-Ordner gecheckt - und siehe da:
Der deutsche H&M-Shop ist jetzt online.

Hier ein Teil der Email:
"Dress up! Stylen Sie sich für den Abend! Denn Sie sind exklusiv zur Überraschungspremiere unseres neuen Shop Online auf hm.com eingeladen - mit Angeboten und Preisen, die besser sind als Sie sich vorstellen können.
Willkommen bei hm.com - JETZT!

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Erster Eindruck:

  • Schlichtes Layout
  • Emotional aufgemacht
  • Nur sehr reduzierte Features & Functions - selbst eine Suche gibt es hier nicht
  • Insgesamt sind Angebot, Aufmachung und Preise fast identisch mit z.B. dem dänischen Online-Shop

Somit gibt es jetzt beim Mode-Online-Shopping einen neuen ernstzunehmenden Wettbewerber.

Doch das ist nur der Anfang - Viele neue Dienste wollen das Online-Shopping für Fashion revolutionieren.

Samstag, 21. Juli 2007

In eigener Sache: Positive Reaktionen zum Start des Blogs "Zwischendurch@Thorsten Boersma"

Ich freue mich über das viele positive Feedback und die Glückwünsche zum Start meines Blogs "Zwischendurch@Thorsten Boersma“.

Vielen Dank an alle, die mir eine Email dazu geschrieben haben.

Ganz besonders geehrt fühle ich mich darüber, dass auf meinen Startschuss 2.0 auch gleich mehrere Branchenexperten und / oder Blogger reagiert haben:

Hier die bisherigen Top-Artikel:

Ich bin gespannt, wie´s weitergeht.

Donnerstag, 19. Juli 2007

E-Commerce hat erstmals den größten Umsatzanteil am gesamten Distanzhandelsmarkt

Wieder hat der Bundesverband des deutschen Versandhandels (bvh) die aktuellen Zahlen für den Versandhandel / Distanzhandel veröffentlich. Hier die Links dazu:

Aufs Neue zeigt sich, dass die hohe Wachstumsdynamik des E-Commerce weiterhin zu Umsatzzuwächsen und zu Veränderungen im gesamten Distanzhandel führt. Insgesamt ein neuer Umsatzrekord für den deutschen Distanzhandel.

Jochen Krisch setzt sich in seiner ersten Einschätzung in Exciting Commerce mit diesen Zahlen auseinander.

Diese insgesamt sehr erfreuliche Entwicklung für den Distanzhandel im Allgemeinen und für den E-Commerce im Besonderen, habe ich mir ebenfalls mal genauer angeschaut.

Nach meiner Interpretation lassen die Daten folgende Thesen zu:

  • Die E-Commerce-Umsätze sind in den letzten Jahren sehr stark gestiegen und erreichen in 2007 über 13 Milliarden EURO.
  • E-Commerce hat erstmals den größten Umsatzanteil am gesamten Distanzhandelsmarkt.
  • Das Wachstum des Distanzhandels findet ausschließlich im E-Commerce statt.

Zu den einzelnen Thesen:

Die E-Commerce-Umsätze sind in den letzten Jahren sehr stark gestiegen und erreichen in 2007 über 13 Milliarden EURO

In den Daten des bvh, wird der Gesamtumsatz im E-Commerce aus der - für die Multi-Channel-Versender wichtigen - Frage nach dem Bestellweg abgeleitet.
Meines Erachtens ergibt sich ein deutlicheres Bild, wenn man versucht die Umsätze dort anzusiedeln, wo sie originär herkommen. D.h. wenn ein Kunde in einem Onlineshop einen Artikel entdeckt und ihn dann über das Telefon bestellt, ist es für mich ein Umsatz, den man dem E-Commerce zurechnen sollte.

Aufgesplittet auf die einzelnen Segmente weist der bvh in 2007 folgende Umsätze im Distanzhandel aus:


Zu den Umsätzen des E-Commerce zählen für mich folgende Umsätze:

  • Internetumsätze der Multi-Channel-Versender in Höhe von 4,3 Mrd. (laut der Rede des bvh-Präsidenten)
  • Internet-Pure-Player (3,255 Mrd.) und Ebay-Powerseller (2,503 Mrd.)
  • Portale mit mehreren Anbietern (0,115 Mrd.)
  • Apothekenversender (0,341 Mrd.)
  • (Internet-)Versender, die Heimat im Stationärhandel haben - z.B. s.Oliver laut Rede des bvh-Präsidenten - (0,672 Mrd.)
  • (Internet-)Hersteller-Versender - z.B. Douglas laut Rede des bvh-Präsidenten - (0,504 Mrd.)
  • Sonstige - vom bvh nicht näher erläutert - (1,692 Mrd.)

Somit beträgt der E-Commerce-Umsatz mit Waren in Deutschland rd. 13,4 Mrd. EURO. Hier die summierten Werte in der Übersicht:




E-Commerce hat erstmals den größten Umsatzanteil am gesamten Distanzhandelsmarkt

Mit einem gesamten E-Commerce-Umsatz von rd. 13,4 Mrd. kommt es zu einem historischen Moment im Distanzhandel: Zum ersten Mal ist der E-Commerce in Deutschland die größte Umsatzquelle im Distanzhandel - noch dicht gefolgt von den Katalogumsätzen.




Das Wachstum des Distanzhandels findet ausschließlich im E-Commerce statt

Doch der E-Commerce ist nicht nur die größte Umsatzquelle, sondern auch das einzige Segment mit wachsenden Umsätzen. Hier die prozentualen Veränderungen beim Umsatz im Vergleich zum Vorjahr:




Wenn man sich die einzelnen Zahlen anschaut, ergibt sich folgendes Bild:
  • Die gesamten E-Commerce-Umsätze wachsen um 17%.
  • Die größten Wettbewerber im E-Commerce - die Multi-Channel-Versender und die Internet-Pure-Player - wachsen unterdurchschnittlich mit 8 bzw. 9%. Trotzdem bedeutet dies absolut ein sehr hohes Umsatzwachstum, da die Multi-Channel-Versender und die Internet-Pure-Player, mit 32 bzw. 24% Anteil am gesamten E-Commerce-Umsatz, mit Abstand die größten Wettbewerber im E-Commerce sind.
  • Ebay-Powerseller, Apothekenversender, (Internet-)Versender, die Heimat im Stationärhandel haben und Sonstige wachsen überdurchschnittlich mit 26, 28, 29 bzw. 23%.
  • (Internet-)Hersteller-Versender und Portale mit mehreren Anbietern wachsen sehr stark mit 105 bzw. 174%. Allerdings haben diese auch nur einen sehr geringen Umsatzanteil in Höhe von insgesamt rd. 5%.


Mein Fazit: Insgesamt eine sehr erfreuliche Entwicklung. Die wachsenden Umsätze im E-Commerce zeigen, dass die Anstrengungen aller Wettbewerber in diesem Bereich Früchte tragen. Ich bin überzeugt, dass dieses Marktwachstum sich fortsetzen wird und auch weiterhin neuen, frischen Geschäftsideen die Chance bietet, daran überproportional zu partizipieren.

Weitere lesenswerte Artikel zu diesem Thema gab es schon zur Jahrespressekonferenz des bvh in 2006:


Abschließend noch ein Hinweis zu diesen Zahlen: Es handelt sich um eine sehr grobe Abschätzung auf Basis der veröffentlichten Informationen. Die Marktanteile sind deshalb nur grobe Anhaltspunkte, welche die starken Veränderungen im Markt verdeutlichen sollen.

Letzte Anmerkung: Das eBay nur mit rund 2,5 Mrd. EURO in das gesamte Marktvolumen einfließt, halte ich für zu gering.
Aus meiner Sicht müssten eBay-Umsätze mindestens in Höhe von 3,5 Mrd. EURO berücksichtigt werden, um ein noch realistischeres Bild des Distanzhandelsmarktes in Deutschland abzubilden.

Erläuterung: In 2006 betrug das Handelsvolumen von eBay in Deutschland ca. 8 Mrd. EURO (eigene Ableitung aus dem gesamten Handelsvolumen weltweit und den Wachstumsraten in den einzelnen eBay-Regionen, da eBay kein isoliertes Handelsvolumen für Deutschland veröffentlicht hat).
Aus meiner Sicht wäre eine Berücksichtigung aller Neuwarenumsätze oder aller gewerblichen Umsätze passender.
Der Anteil der Neuware am Umsatz der klassischen Versandhandelssortimente auf Ebay liegt mittlerweile bei ca. 65% (eigene Analysen). Der Umsatzanteil der gewerblichen Verkäufer in den klassischen Versandhandelssortimenten liegt inzwischen bei ca. 50%.
Der Anteil der Warensortimente am Umsatz bei eBay Deutschland (d.h. ohne Autos, Motorräder, B2B, Reisen, Tickets und Immobilien) beträgt schätzungsweise rund 80%.

Dienstag, 17. Juli 2007

Viele neue Dienste wollen das Online-Shopping für Fashion revolutionieren

Bisher hatte man den Eindruck, dass das Online-Shopping bei Fashion-Artikeln immer noch in den Kinderschuhen steckt.

Klar es gibt mittlerweile viele Onlineshops, die Mode verkaufen - mittlerweile mehr als 500 halbwegs relevante in Deutschland.

Doch nach meiner Beobachtung haben neben den klassischen Versandhändlern - wie OTTO, Quelle und Neckermann - nur vielleicht 100 davon ein Sortiment, welches über 100 unterschiedliche Styles in Damenoberbekleidung (DOB) hinausgeht.

Ganz vorne dabei vor allem
Yoox.com mit insgesamt über 38.000 Artikeln (gefunden via shopwahl.de) - die meisten davon in DOB-Sortimenten.
Yoox.com ist eh eine Besonderheit unter den Online-Shops für Mode. Yoox verkauft weltweit und ist spezialisiert auf Designer-Mode. Nicht nur das man bei Yoox hunderte von Designern findet, man findet dort auch schon viele der aktuell angesagten Designer, man findet dort sogar immer wieder exklusive Kollektionen, von namhaften Designern, die es nur dort zu kaufen gibt.
Um so erstaunlicher, das Yoox.com hierzulande recht unbekannt ist - obwohl Yoox scheinbar seit 2002 profitabel ist (gefunden via
ECC Handel).

Weit hinter Yoox kommen
Frontline, Esprit, dress-for-less und Haburi.

Bleibt bisher noch eBay. Heutzutage liest man oft in der Presse, das eBay Schwierigkeiten hat und das Angebot dort deutlich zurückgeht.
Aus meinen eigenen Analysen kann ich das nicht bestätigen.
Zwar ist das ehemals hohe Wachstum zurückgegangen, doch nach einer eigenen Analyse ist z.B. das Angebot und der Umsatz an DOB-Artikeln bei eBay Deutschland zwischen Februar 2005 und Februar 2007 um ca. 20 % gestiegen.
Dabei ist der Umsatzanteil der gewerblichen Verkäufer auf über 50 % gestiegen und der Neuwarenanteil am Umsatz auf über 60 %. Ich würde davon ausgehen, das die Umsätze bei eBay Deutschland in der Kategorie "Kleidung & Accessoires" pro Woche über 8 Mio. Euro liegen.
Trotzdem liegt der Umsatzanteil von Modeartikeln bei eBay nach meiner Einschätzung immer noch unter 10 %.

Womit wir wieder beim Thema wären:
Woran liegt es, das Mode online - abgesehen von den klassischen Versandhändlern - scheinbar noch keine große Bedeutung hat?

Wahrscheinlich liegt es an mehreren Faktoren - hier der, den ich für besonders wichtig halte:
Mode wird überwiegend nicht nach rationalen, sondern nach emotionalen Kriterien gekauft.
D.h. Mode soll vor allem gefallen und passen - zu mir, zu meinem Geschmack, zu meinem Stil und damit auch zu meiner sonstigen Garderobe.
Wer Modeartikel kauft will diese sehen, fühlen und anprobieren - nicht umsonst leidet der klassische Versandhandel unter den hohen Retourenquoten bei Modeartikeln.
Der Einkauf von Bekleidung gleicht eher einem Schaufensterbummel, bei dem ich neue Trends und angesagte Marken entdecken will, welche allerdings auch in meiner Peer-Group Anerkennung finden sollen.

Insgesamt also eine schwierige Sache - vor allem, wenn man ganz allein am Bildschirm sitzt und online shoppen will.

Zum Glück wird sich das bald ändern.
Wenn man die aktuellen Entwicklungen beobachtet, zeichnen sich für das Fashion-Onlineshopping große Veränderungen ab.

Viele neue Web 2.0 Services zum Thema Mode sind bereits gestartet / starten gerade / sind kurz vor dem Start, welche online das Fashion-Shopping bereichern wollen.

Hier eine Auswahl der neuen Web 2.0 Services zum Thema Mode in der Übersicht:


stylehive
Stylehive ist eine moderne "Social Shopping Community", bei der sich
Trendsetter die neusten Trends, Styles, Produkte und Shops (insbesondere für
Mode) gegenseitig empfehlen.
Stylehive ist im März 2006 gestartet und
hat schon im Juli 2006 2,6 Mio.
Dollar Venture Capital bekommen (gefunden
via Exciting Commerce hier
und hier).

StyleFeeder
Auch StyleFeeder ist eine "Social Shopping Community", in der man
neue Modeprodukte und -styles entdecken und seinem eigenem StyleFeed hinzufügen
kann.
StyleFeeder ist schon seit Oktober 2005 online (gefunden via StyleFeeder Blog
).

ThisNext
Auch das im August 2006 gestartete ThisNext bietet seinen Usern die
Möglichkeit neue Produkte zu entdecken und diese anderen Usern zu empfehlen.
Die Empfehlung nennt ThisNext "Shopcasting", d.h. der User kann seine
Produktempfehlungen über Widgets auch auf seiner Website oder auf seinem Blog an
andere Menschen "senden".
Auch ThisNext hat bereits Venture Capital
gesammelt (gefunden via Exciting Commerce
).

FavoriteThingz
FavoriteThingz aus dem Hause MyPickList konzentriert sich darauf, Empfehlungslisten des User per Widget auf
seinem Blog, seiner Website etc. zur Verfügung zu stellen und dem User für
erfolgreiche Empfehlungen eine Umsatzprovision zu zahlen.


FashMatch

Bei FashMatch stehen die "Matches" des Users im Vordergrund. D.h. der
User kombiniert ein Oberteil mit einem Unterteil, Schuhen und einem Accessoire
und lässt diesen "Match" von anderen Usern bewerten. Mithilfe dieser
usergenerierten Matches kann man sich bei Fashmatch auch nur ein Oberteil
auswählen und sich dann die passenden anderen Teile der Garderobe anzeigen
lassen. Weiter bietet FashMatch interessante Filter - so kann man z.B.
Kleidung für "Meet the parents" auswählen. Insgesamt ein sehr innovatives
Konzept.

mydrobe
mydrobe stellt noch einen anderen Aspekt in den Vordergrund - hier
kann der User unterschiedliche Outfits / Kombinationen auf die Plattform stellen
und diese von den anderen Usern bewerten lassen.
Dies hat auch dem Gründer
Kevin McCormick per dresskevin
geholfen seine Garderobe zusammenzustellen.

(YOU)STYLEME

(YOU) STYLEME ist eine
modernere, Web 2.0-igere Variante von mydrobe und bietet dem User seit 2007
neben der Outfit-Beratung auch andere Style advices.

SeenON!, StarStyle und glimpse haben wiederum einen anderen Fokus. Hier geht es
insbesondere um die Mode, die von Stars getragen wird.
Der User kann bei
seenON! und StarStyle herausfinden, welche Kleidungsstücke seine Stars in
Filmen, TV-Shows, Musik-Videos etc. getragen haben und diese bestellen.
Bei
glimpse kann man einzelne Outfits von Promis sehen und diese oder den
entsprechenden Style in unterschiedlichen Ausführungen kaufen.

Kurz vor dem Start sind die Start-Ups MyCloset und OSOYOU.
OSOYOU kündigt an die ultimative "women’s shopping and sharing website" zu
werden und hat sich damit 1 Mio. britische Pfund Venture Capital gesichert
(ebenfalls gefunden via Exciting Commerce
).
MyCloset kündigt ebenfalls eine
ultimative "fashion-based website" an, die eigentlich schon letztes Jahr online
sein wollte. Weiter in der Ankündigung:
"The focus of MyCloset.com is to
globally serve and connect those that are interested in the world of fashion,
style and collecting. No matter what you do or where you are from, MyCloset.com
will provide you with the ultimate online portal and community where your world,
your life, your fashion and your style can be represented."
Mehr Infos im osoyou.blog
.

Zwischenfazit:

Beim Onlineshopping für Mode bewegt sich was. Diese vielen neuen Konzepte bringen vielfältige Ansätze, um den Online-Modemarkt zu befruchten oder gar zu revolutionieren.
Bisher überwiegend in den USA, aber auch der deutsche Markt wird über kurz oder lang davon beeinflusst werden.

Sonntag, 15. Juli 2007

"Wer nicht an Wunder glaubt, ist kein Realist."

Das Motto des neuen Tages - ein schönes Zitat von Niels Bohr: "Wer nicht an Wunder glaubt, ist kein
Realist."

Samstag, 14. Juli 2007

Filmempfehlung 2.0

Mir fällt es manchmal schwer gute neue Filmempfehlungen zu bekommen.

Gestern bin ich dann über "Moviepilot/ Wir lieben Film" gestolpert.

Dies ist "eine individuelle, unabhängige Filmempfehlungsseite für alle, die Filme lieben. Sie soll Euch helfen, Filme zu entdecken, die Euch gefallen und Filme zu vermeiden, die ihr nicht mögen werdet. Zu diesem Zweck verknüpft Moviepilot/ Wir lieben Film das Filmwissen von vielen Filmliebhabern, Filmemachern und Filmkritikern und macht jedem einzelnen Mitglied der Community dieses Wissen zugänglich. So erhält jedes Mitglied unabhängige, personalisierte Filmempfehlungen und Geheimtipps nach seinem Geschmack – basierend auf dem Filmwissen von anderen Filmliebhabern. Moviepilot/ Wir lieben Film soll besonders dabei helfen, fernab der ausgetretenen Mainstream-Pfade, besondere, überraschende und bewegende Filmentdeckungen zu machen." (Zitat aus dem "Über uns" von Moviepilot).

Eine gelungene Web 2.0-Site für Filmempfehlungen. Die Site hat ein gutes Layout und eine noch bessere Funktionalität, die in den Bann zieht. Bevor ich mich versah hatte ich 100 Filme bewertet und spannende Empfehlungen bekommen.

Die Recommendation Engine basiert auf Collaborative Filtering und bringt gute Ergebnisse.

Die Empfehlungen sind deutlich besser als z.B. bei Amazon.

Spannend wird sein, wie sich das Geschäftsmodell von Moviepilot entwickelt und ob und wie das Start-Up dann Geld verdient.

Auch die zukünftige Entwicklung bzgl. der Empfehlungsqualität wird interessant sein.

Diese hat sich bei Amazon und auch bei Last.fm m. E. mit der Zeit enorm verschlechtert (siehe auch Artikel "Recommendation Engine: Zwischenfazit Pandora vs. last.fm").

Update vom 15. August 2007 - gefunden bei deutsche-startups.de - "moviepilot bewertet Filme":

Zitat: "Schon vor “moviepilot” waren Bauckhage und Handschin echte Filmfreaks. Vor zwei Jahren gründete das Duo den Filmverleih Jetfilm. Aus einer Zusammenarbeit mit dem Softwarehaus Das Büro am Draht entstand schließlich die moviepilot GmbH. Zu den Geldgebern zählen unter anderem Riccardo Zacconi, Mitbegründer und Co-Geschäftsführer von “King.com“, die Gründer der Spiele-Plattform “GameDuell“, der Risikokapitalgeber Grazia Equity und Seriengründer Stefan Glänzer. Letzterer hat mit “Last.fm” bereits ein ähnliches Empfehlungsmodell für den Musikmarkt erfolgreich unterstützt." (Quelle: deutsche-startups.de - "moviepilot bewertet Filme")

Jetzt geht´s los - Startschuss 2.0

Nachdem ich diesen Blog im Oktober 2003 eröffnet habe, ruhte er auch schnell wieder, weil ich nicht die Zeit und das Interesse dafür fand. Damals konnte man bei blogger.com auch das Layout nur dürftig anpassen, weshalb der Blog ebenfalls aus meinem Fokus verschwand.

Im Sinne von "Wer überall ist, ist nirgendwo." (Seneca), habe ich dann den Blog hintenrunter fallen lassen.

Doch in den letzten Wochen fehlte mir immer wieder Mal der Raum, um Gedanken zu aktuellen Trends im Ecommerce oder Empfehlungen zu Musik und anderen Sachen, die mich begeistern, loszuwerden.

Aus diesem Grund habe ich den Blog jetzt "wiedereröffnet". Nach dem ich ihn in das neue Blogger.com überführt habe, konnte ich auch das Layout und den Titel anpassen und meine wenigen alten Einträge mit Tags versehen.

Hier ist er nun wieder am Start und ich hoffe, das er dem einen oder dem anderen gefällt.

"It's All About Love" Film / Soundtrack

Für einen meiner absoluten Lieblingsfilme "It's All About Love" ist jetzt endlich auch der Soundtrack auf CD erschienen.

"It's All About Love" ist ein etwas düsterer Film von Thomas Vinterberg (der auch in "Das Fest" Regie führte) über die Liebe, der in der Zukunft spielt. Dabei sind Joaquin Phoenix, Claire Danes und Sean Penn. Eine asuführlicher Kritik zu dem Film gibt es z.B. hier und hier.

Der beeindruckende Soundtrack stammt von Zbigniew Preisner. Eine ganz Zeit ist der Soundtrack aus urheberrechtlichen Gründen nicht veröffentlicht worden. Jetzt ist er zu kaufen und eine klare Musik-Empfehlung für alle die auch neuere Klassik mögen. Es gibt insbesonders schöne Arien und Klavierstücke.

Donnerstag, 5. Juli 2007

Pandora nur noch in USA verfügbar

Leider ist die gute Musikempfehlungs-Site / Engine Pandora.com nur noch nutzbar, wenn man seinen Rechner in der USA hat (via Golem).

Siehe auch frühere Artikel zu Pandora:
Großartig - neue Musik en masse - Vergleich Pandora und last.fm
Recommendation Engine: Zwischenfazit Pandora vs. last.fm

Donnerstag, 24. Mai 2007

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5. Kommentarfunktion im Blog auf der Internetseite
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6. Abonnement von Kommentaren im Blog auf der Internetseite
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Sofern sich eine betroffene Person für die Option entscheidet, Kommentare zu abonnieren, versendet der für die Verarbeitung Verantwortliche eine automatische Bestätigungsmail, um im Double-Opt-In-Verfahren zu überprüfen, ob sich wirklich der Inhaber der angegebenen E-Mail-Adresse für diese Option entschieden hat. Die Option zum Abonnement von Kommentaren kann jederzeit beendet werden.


7. Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten
Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde.


Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.


8. Rechte der betroffenen Person
a) Recht auf Bestätigung

Jede betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber eingeräumte Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Möchte eine betroffene Person dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.


b) Recht auf Auskunft

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber der betroffenen Person Auskunft über folgende Informationen zugestanden:


die Verarbeitungszwecke

die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden

die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen

falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer

das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung

das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde

wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden: Alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten

das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und — zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person

Ferner steht der betroffenen Person ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der betroffenen Person im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten.


Möchte eine betroffene Person dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.


c) Recht auf Berichtigung

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.


Möchte eine betroffene Person dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.


d) Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen werden)

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist:


Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind.

Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.

Die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.

Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.

Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.

Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben.

Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von personenbezogenen Daten, die bei der Thorsten Boersma gespeichert sind, veranlassen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der Thorsten Boersma wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen wird.


Wurden die personenbezogenen Daten von der Thorsten Boersma öffentlich gemacht und ist unser Unternehmen als Verantwortlicher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so trifft die Thorsten Boersma unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene Person von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung sämtlicher Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist. Der Mitarbeiter der Thorsten Boersma wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen.


e) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:


Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen.

Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten.

Der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die bei der Thorsten Boersma gespeichert sind, verlangen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der Thorsten Boersma wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen.


f) Recht auf Datenübertragbarkeit

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde.


Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden.


Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an einen Mitarbeiter der Thorsten Boersma wenden.


g) Recht auf Widerspruch

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.


Die Thorsten Boersma verarbeitet die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.


Verarbeitet die Thorsten Boersma personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht die betroffene Person gegenüber der Thorsten Boersma der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so wird die Thorsten Boersma die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.


Zudem hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten, die bei der Thorsten Boersma zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.


Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch kann sich die betroffene Person direkt jeden Mitarbeiter der Thorsten Boersma oder einen anderen Mitarbeiter wenden. Der betroffenen Person steht es ferner frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.


h) Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, oder (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder (3) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.


Ist die Entscheidung (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich oder (2) erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person, trifft die Thorsten Boersma angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.


Möchte die betroffene Person Rechte mit Bezug auf automatisierte Entscheidungen geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.


i) Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen.


Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.


9. Datenschutzbestimmungen zu Einsatz und Verwendung von Google Analytics (mit Anonymisierungsfunktion)
Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite die Komponente Google Analytics (mit Anonymisierungsfunktion) integriert. Google Analytics ist ein Web-Analyse-Dienst. Web-Analyse ist die Erhebung, Sammlung und Auswertung von Daten über das Verhalten von Besuchern von Internetseiten. Ein Web-Analyse-Dienst erfasst unter anderem Daten darüber, von welcher Internetseite eine betroffene Person auf eine Internetseite gekommen ist (sogenannte Referrer), auf welche Unterseiten der Internetseite zugegriffen oder wie oft und für welche Verweildauer eine Unterseite betrachtet wurde. Eine Web-Analyse wird überwiegend zur Optimierung einer Internetseite und zur Kosten-Nutzen-Analyse von Internetwerbung eingesetzt.


Betreibergesellschaft der Google-Analytics-Komponente ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Pkwy, Mountain View, CA 94043-1351, USA.


Der für die Verarbeitung Verantwortliche verwendet für die Web-Analyse über Google Analytics den Zusatz "_gat._anonymizeIp". Mittels dieses Zusatzes wird die IP-Adresse des Internetanschlusses der betroffenen Person von Google gekürzt und anonymisiert, wenn der Zugriff auf unsere Internetseiten aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder aus einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfolgt.


Der Zweck der Google-Analytics-Komponente ist die Analyse der Besucherströme auf unserer Internetseite. Google nutzt die gewonnenen Daten und Informationen unter anderem dazu, die Nutzung unserer Internetseite auszuwerten, um für uns Online-Reports, welche die Aktivitäten auf unseren Internetseiten aufzeigen, zusammenzustellen, und um weitere mit der Nutzung unserer Internetseite in Verbindung stehende Dienstleistungen zu erbringen.


Google Analytics setzt ein Cookie auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person. Was Cookies sind, wurde oben bereits erläutert. Mit Setzung des Cookies wird Google eine Analyse der Benutzung unserer Internetseite ermöglicht. Durch jeden Aufruf einer der Einzelseiten dieser Internetseite, die durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen betrieben wird und auf welcher eine Google-Analytics-Komponente integriert wurde, wird der Internetbrowser auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person automatisch durch die jeweilige Google-Analytics-Komponente veranlasst, Daten zum Zwecke der Online-Analyse an Google zu übermitteln. Im Rahmen dieses technischen Verfahrens erhält Google Kenntnis über personenbezogene Daten, wie der IP-Adresse der betroffenen Person, die Google unter anderem dazu dienen, die Herkunft der Besucher und Klicks nachzuvollziehen und in der Folge Provisionsabrechnungen zu ermöglichen.


Mittels des Cookies werden personenbezogene Informationen, beispielsweise die Zugriffszeit, der Ort, von welchem ein Zugriff ausging und die Häufigkeit der Besuche unserer Internetseite durch die betroffene Person, gespeichert. Bei jedem Besuch unserer Internetseiten werden diese personenbezogenen Daten, einschließlich der IP-Adresse des von der betroffenen Person genutzten Internetanschlusses, an Google in den Vereinigten Staaten von Amerika übertragen. Diese personenbezogenen Daten werden durch Google in den Vereinigten Staaten von Amerika gespeichert. Google gibt diese über das technische Verfahren erhobenen personenbezogenen Daten unter Umständen an Dritte weiter.


Die betroffene Person kann die Setzung von Cookies durch unsere Internetseite, wie oben bereits dargestellt, jederzeit mittels einer entsprechenden Einstellung des genutzten Internetbrowsers verhindern und damit der Setzung von Cookies dauerhaft widersprechen. Eine solche Einstellung des genutzten Internetbrowsers würde auch verhindern, dass Google ein Cookie auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person setzt. Zudem kann ein von Google Analytics bereits gesetzter Cookie jederzeit über den Internetbrowser oder andere Softwareprogramme gelöscht werden.


Ferner besteht für die betroffene Person die Möglichkeit, einer Erfassung der durch Google Analytics erzeugten, auf eine Nutzung dieser Internetseite bezogenen Daten sowie der Verarbeitung dieser Daten durch Google zu widersprechen und eine solche zu verhindern. Hierzu muss die betroffene Person ein Browser-Add-On unter dem Link https://tools.google.com/dlpage/gaoptout herunterladen und installieren. Dieses Browser-Add-On teilt Google Analytics über JavaScript mit, dass keine Daten und Informationen zu den Besuchen von Internetseiten an Google Analytics übermittelt werden dürfen. Die Installation des Browser-Add-Ons wird von Google als Widerspruch gewertet. Wird das informationstechnologische System der betroffenen Person zu einem späteren Zeitpunkt gelöscht, formatiert oder neu installiert, muss durch die betroffene Person eine erneute Installation des Browser-Add-Ons erfolgen, um Google Analytics zu deaktivieren. Sofern das Browser-Add-On durch die betroffene Person oder einer anderen Person, die ihrem Machtbereich zuzurechnen ist, deinstalliert oder deaktiviert wird, besteht die Möglichkeit der Neuinstallation oder der erneuten Aktivierung des Browser-Add-Ons.


Weitere Informationen und die geltenden Datenschutzbestimmungen von Google können unter https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/ und unter http://www.google.com/analytics/terms/de.html abgerufen werden. Google Analytics wird unter diesem Link https://www.google.com/intl/de_de/analytics/ genauer erläutert.
Hier klicken, um Google Analytics zu deaktivieren

10. Datenschutzbestimmungen zu Einsatz und Verwendung von LinkedIn
Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite Komponenten der LinkedIn Corporation integriert. LinkedIn ist ein Internetbasiertes soziales Netzwerk, das eine Konnektierung der Nutzer mit bestehenden Geschäftskontakten sowie das Knüpfen von neuen Businesskontakten ermöglicht. Über 400 Millionen registrierte Personen nutzen LinkedIn in mehr als 200 Ländern. Damit ist LinkedIn derzeit die größte Plattform für Businesskontakte und eine der meistbesuchten Internetseiten der Welt.


Betreibergesellschaft von LinkedIn ist die LinkedIn Corporation, 2029 Stierlin Court Mountain View, CA 94043, USA. Für Datenschutzangelegenheiten außerhalb der USA ist LinkedIn Ireland, Privacy Policy Issues, Wilton Plaza, Wilton Place, Dublin 2, Ireland, zuständig.


Bei jedem einzelnen Abruf unserer Internetseite, die mit einer LinkedIn-Komponente (LinkedIn-Plug-In) ausgestattet ist, veranlasst diese Komponente, dass der von der betroffenen Person verwendete Browser eine entsprechende Darstellung der Komponente von LinkedIn herunterlädt. Weitere Informationen zu den LinkedIn-Plug-Ins können unter https://developer.linkedin.com/plugins abgerufen werden. Im Rahmen dieses technischen Verfahrens erhält LinkedIn Kenntnis darüber, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite durch die betroffene Person besucht wird.


Sofern die betroffene Person gleichzeitig bei LinkedIn eingeloggt ist, erkennt LinkedIn mit jedem Aufruf unserer Internetseite durch die betroffene Person und während der gesamten Dauer des jeweiligen Aufenthaltes auf unserer Internetseite, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite die betroffene Person besucht. Diese Informationen werden durch die LinkedIn-Komponente gesammelt und durch LinkedIn dem jeweiligen LinkedIn-Account der betroffenen Person zugeordnet. Betätigt die betroffene Person einen auf unserer Internetseite integrierten LinkedIn-Button, ordnet LinkedIn diese Information dem persönlichen LinkedIn-Benutzerkonto der betroffenen Person zu und speichert diese personenbezogenen Daten.


LinkedIn erhält über die LinkedIn-Komponente immer dann eine Information darüber, dass die betroffene Person unsere Internetseite besucht hat, wenn die betroffene Person zum Zeitpunkt des Aufrufes unserer Internetseite gleichzeitig bei LinkedIn eingeloggt ist; dies findet unabhängig davon statt, ob die betroffene Person die LinkedIn-Komponente anklickt oder nicht. Ist eine derartige Übermittlung dieser Informationen an LinkedIn von der betroffenen Person nicht gewollt, kann diese die Übermittlung dadurch verhindern, dass sie sich vor einem Aufruf unserer Internetseite aus ihrem LinkedIn-Account ausloggt.


LinkedIn bietet unter https://www.linkedin.com/psettings/guest-controls die Möglichkeit, E-Mail-Nachrichten, SMS-Nachrichten und zielgerichtete Anzeigen abzubestellen sowie Anzeigen-Einstellungen zu verwalten. LinkedIn nutzt ferner Partner wie Quantcast, Google Analytics, BlueKai, DoubleClick, Nielsen, Comscore, Eloqua und Lotame, die Cookies setzen können. Solche Cookies können unter https://www.linkedin.com/legal/cookie-policy abgelehnt werden. Die geltenden Datenschutzbestimmungen von LinkedIn sind unter https://www.linkedin.com/legal/privacy-policy abrufbar. Die Cookie-Richtlinie von LinkedIn ist unter https://www.linkedin.com/legal/cookie-policy abrufbar.


11. Datenschutzbestimmungen zu Einsatz und Verwendung von Xing
Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite Komponenten von Xing integriert. Xing ist ein Internetbasiertes soziales Netzwerk, das die Konnektierung der Nutzer mit bestehenden Geschäftskontakten sowie das Knüpfen von neuen Businesskontakten ermöglicht. Die einzelnen Nutzer können bei Xing ein persönliches Profil von sich anlegen. Unternehmen können beispielsweise Unternehmensprofile erstellen oder Stellenangebote auf Xing veröffentlichen.


Betreibergesellschaft von Xing ist die XING SE, Dammtorstraße 30, 20354 Hamburg, Deutschland.


Durch jeden Aufruf einer der Einzelseiten dieser Internetseite, die durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen betrieben wird und auf welcher eine Xing-Komponente (Xing-Plug-In) integriert wurde, wird der Internetbrowser auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person automatisch durch die jeweilige Xing-Komponente veranlasst, eine Darstellung der entsprechenden Xing-Komponente von Xing herunterzuladen. Weitere Informationen zum den Xing-Plug-Ins können unter https://dev.xing.com/plugins abgerufen werden. Im Rahmen dieses technischen Verfahrens erhält Xing Kenntnis darüber, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite durch die betroffene Person besucht wird.


Sofern die betroffene Person gleichzeitig bei Xing eingeloggt ist, erkennt Xing mit jedem Aufruf unserer Internetseite durch die betroffene Person und während der gesamten Dauer des jeweiligen Aufenthaltes auf unserer Internetseite, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite die betroffene Person besucht. Diese Informationen werden durch die Xing-Komponente gesammelt und durch Xing dem jeweiligen Xing-Account der betroffenen Person zugeordnet. Betätigt die betroffene Person einen der auf unserer Internetseite integrierten Xing-Buttons, beispielsweise den „Share“-Button, ordnet Xing diese Information dem persönlichen Xing-Benutzerkonto der betroffenen Person zu und speichert diese personenbezogenen Daten.


Xing erhält über die Xing-Komponente immer dann eine Information darüber, dass die betroffene Person unsere Internetseite besucht hat, wenn die betroffene Person zum Zeitpunkt des Aufrufs unserer Internetseite gleichzeitig bei Xing eingeloggt ist; dies findet unabhängig davon statt, ob die betroffene Person die Xing-Komponente anklickt oder nicht. Ist eine derartige Übermittlung dieser Informationen an Xing von der betroffenen Person nicht gewollt, kann diese die Übermittlung dadurch verhindern, dass sie sich vor einem Aufruf unserer Internetseite aus ihrem Xing-Account ausloggt.


Die von Xing veröffentlichten Datenschutzbestimmungen, die unter https://www.xing.com/privacy abrufbar sind, geben Aufschluss über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Xing. Ferner hat Xing unter https://www.xing.com/app/share?op=data_protection Datenschutzhinweise für den XING-Share-Button veröffentlicht.


12. Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Art. 6 I lit. a DS-GVO dient unserem Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt unser Unternehmen einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. c DS-GVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. d DS-GVO beruhen. Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO).


13. Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden
Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 I lit. f DS-GVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner.


14. Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden
Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.


15. Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung
Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte. Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.


16. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung
Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.




Diese Datenschutzerklärung wurde durch den Datenschutzerklärungs-Generator der Deutschen Gesellschaft für Datenschutz, der Muster Datenschutzerklärung generiert, in Kooperation mit den Datenschutz Anwälten der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE | Rechtsanwälte erstellt.